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5. Vertraulichkeit/Datenschutz
Das Redaktionsbüro Lampe verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und dem Redaktionsbüro Lampe kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten jedoch nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen. Das Redaktionsbüro Lampe übernimmt dafür keine Haftung.

6. Haftung
Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit eines Textes ist grundsätzlich immer ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nur für Fehler, die durch grobe Fahrlässigkeit oder nachweislichen Vorsatz entstanden sind, jedoch maximal in Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstellen und mit detaillierter Begründung geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
Für Mängel, die auf Versäumnissen des Auftraggebers bzw. auf unvollständigen, unrichtigen oder unleserlichen Vorlagen beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht. Bei Lieferung per E-Mail haftet der Auftragnehmer nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten, jedoch nicht für deren Verlust oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg. Eine Haftung für Schäden aufgrund elektronischer Viren wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das Redaktionsbüro Lampe geht davon aus, dass bei allen eingereichten Manuskripten der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen allein zulasten des Auftraggebers.

7. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leuna. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die dem von der ursprünglichen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.

Leuna, 01.11.2010